Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen für Gastfamilien
(Agentur für Arbeit, Stand 2010):
- Gasteltern sind verheiratete oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, sowie Alleinerziehende mit Kind, dessen Wohnsitz beim Elternteil ist.
- Umgangssprache ist Deutsch
- Mindestens ein erwachsenes Familienmitglied muss die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz besitzen. Möglich ist auch eine Familie, die aus einem deutschsprachigen Land oder Landesteil stammt (Deutsch Muttersprache). In Ausnahmefällen: ausländische Familie, in der Deutsch die Umgangs sprache ist (bitte vor Anfragen zuerst Rücksprache mit den zuständigen Behörden halten)
- Sie können dem Au Pair ein angemessenes und abschließbares Zimmer (mindestens 8 m²) zur Verfügung stellen
- Das Au-Pair-Verhältnis muss mindestens sechs Monate dauern und kann maximal ein Jahr umfassen
- Grundsätzlich darf die Arbeitszeit des Au Pair insgesamt nicht mehr als 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich
Das Au Pair hilft Ihnen dabei…
- Leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten sowie die Wäsche zu waschen und zu bügeln
- Das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten
- Die jüngeren Kinder zu betreuen, das heißt, sie zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten, in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen
- Das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen
Wichtig:
Ein Au Pair ist keine Hausangestellte, sondern ein vollwertiges Familienmitglied, dass Sie bei leichter Hausarbeit und der Kinderbetreuung unterstützt